Forum › Foren › Helmtherapie Forum › Beschwert euch. Adressen hier. Die neue Lust am Widerspruch. Bitte mitmachen!
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor August 31, 2012 4:48 pm von Ronja’sMama aktualisiert.
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Mai 10, 2012 um 9:02 pm #1095TomatensuppeTeilnehmer
Hallo liebe Mitstreiter. Hier könnt ihr meinen Widerstand gegen
das System sehen. Macht mit, machts nach, machts besser.
Schreibt an eure Gesundheitsminister, die zuständigen Behörden an eure regionalen Zeitungen etc. Ergänzt eure Adressen.
500 Briefe auf dem Schreibtisch sind schon eine nervige Angelegenheit.Und bitte klagt alle vor dem Sozialgericht. Das kostet nichts und dauert nicht lange.
Hier noch Download Material.
http://www.cranioform.de/de/forenanzeige/beitraege/helmtherapie_forum/downloadpaket_2.htmlMein kompletter Brief:
(ist nicht alles auf meinem Mist gewachsen. Ist auch viel copy and paste dabei)Dieser Brief ist adressiert an:
Sächsisches Staatsministerium Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie,
Christine Clauß, Albertstraße 10, 01097 DresdenBundesministerium für Gesundheit, Daniel Bahr, Rochusstr. 1, 53123 Bonn
Bundesministerium für Familie, Kristina Schröder, Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Gemeinsamer Bundesausschuss, Postfach 120606, 10596 Berlin
AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
AOK Plus, 01058 Dresden
Freie Presse, Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz
Dresdner Morgenpost, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden
Dresdner Neueste Nachrichten, Hauptstraße 21, 01097 Dresden
Sächsische Zeitung, Ostra-Allee 18, 01067 Dresden
BILD digital GmbH & CO. KG, Axel-Springer-Strasse 65, 10969 Berlin
Süddeutsche Zeitung, Digitale Medien GmbH, Hultschiner Str. 8, 81677 München
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main
DER SPIEGEL, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg
I & U TV Produktion, Redaktion: stern TV, Hohenzollernring 89-93, 50672 Köln
stern.de GmbH, 20444 Hamburg
MONITOR, Postfach, 50600 Köln
ZDF, Redaktion Frontal21, Unter den Linden 36-38, 10117 Berlin
ZDF, Redaktion WISO, 55100 Mainz
Bayerischer Rundfunk (BR), plusminus, 81011 München
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Redaktion plusminus, 04360 Leipzig
RTL interactive GmbH, Redaktion: explosiv das Magazin, Picassoplatz 1, 50679 Köln
RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Redaktion: Exklusiv die Reportage, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald
Absender
Krankenkassenwillkür
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen allen, da ich sehr unzufrieden mit meiner Krankenkasse und dem ganzen Krankenkassensystem bin. Ich schreibe stellvertretend für meine beiden Kinder und ich schreibe auch stellvertretend für viele andere betroffene Familien.
Unsere Krankenkasse die AOK Sachsen, will dringend benötigte Kopforthesen für unsere Zwillinge nicht bezahlen. Kostenpunkt für 2 Kopforthesen 3600 €. Für einen Helm haben wir das Geld schon vorgestreckt. Das zweite Kind hat momentan wegen Geldmangel einfach Pech gehabt.
Die Krankenkassen bezahlen offensichtlich willkürlich die Kopforthesen. Siehe Text unten. Gleichzeitig haben die Krankenkassen fast 20 Milliarden (20.000.000.000 €) an Rücklagen und leisten sich all die schönen Glastempel, diversen Vorstände, Aufsichtsräte, Ausschüsse und Geschäftsstellenleiter. Der Versicherte der das Ganze bezahlt hat dagegen immer mehr Leistungseinschnitte und -kürzungen und -streichungen, die einhergehen mit Beitragserhöhungen.
Sie haben alle entsprechend Ihrer Möglichkeiten, die Chance uns zu helfen. Mehr Informationen finden Sie auf der beiliegenden CD.
Es würde uns und die vielen anderen betroffenen Eltern freuen, wenn sich die zuständigen Politiker und Institutionen sich diesem Thema (Kopforthesen Kostenübernahme durch die Krankenkassen) annehmen. In Österreich ist man da schon ein Schritt weiter.
Möchten Sie Kontakt zu anderen betroffenen Eltern herstellen finden Sie viele hier:
http://www.cranioform.de/Den weiteren Schriftverkehr mit den Antworten der Krankenkasse lasse ich Ihnen gerne zukommen.
Mich können Sie bei Fragen gern unter xy oder
Handy xy erreichen.Vielen Dank.
Ein Vater der für die Gesundheit seiner 2 Kinder kämpft.
xyAbsender
AOK Plus Sachsen
01058 DresdenAbgelehnte Helmorthese von Kind 1
Abgelehnte Helmorthese von Kind 2Sehr geehrte Frau xy, sehr geehrter Herr xy,
wir haben nach etwas mehr als 5 Monaten! Ihre endgültige Ablehnung des Widerspruchbescheides erhalten und haben vor dem Sozialgericht Augsburg Klage erhoben.
Ihre ablehnende Haltung regt uns sehr zum Nachdenken über unsere Mitgliedschaft in der AOK Sachsen an. Bis zum heutigen Zeitpunkt waren wir als Familie mit unserer Krankenkasse sehr zufrieden. Mit Kindern sieht man alles noch viel sensibilisierter. Sollten Sie die Kosten der Helmorthese doch noch übernehmen, werden wir die Klage beim Sozialgericht zurückziehen.
Interessant finde ich, dass Frau xy Mitarbeiter AOK Plus Dresden, also ein Mitarbeiter aus Ihrer Krankenkasse, an eine Familie, eine Zahlungsmitteilung über eine Kopforthese bestätigt hat. Ich habe den Bescheid Ihrer Krankenkasse natürlich auch als Anlage beigefügt. Sie könnten doch mal bei den vielen anderen AOK nachfragen, wie es mit der Kostenübernahme funktioniert. Die AOK Rheinland hat gerade vor dem Sozialgericht in Berlin am 02.05.2012 die Kosten übernommen.
Eine Kopie davon habe ich Ihnen natürlich auch als Anlage beigelegt. Diese Krankenkasse hilft Ihnen bestimmt auch gern weiter.Wir halten unsere Forderung aufrecht, dass Sie die ärztlich attestierten Helmorthesen bezahlen und Ihren Pflichten als Krankenkasse nachkommen.
Bezugnahme auf den Ablehnungsbescheid der AOK Sachsen
Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 Satz 1 besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Keinen schiefen Kopf, keine versetzen Ohren und kein verzogenes Gesicht zu haben, zähle ich zur körperlichen Unversehrtheit dazu. „Daneben gibt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dem einzelnen Menschen einen Anspruch, an den in Deutschland gegenwärtig erreichten Regelstandards der Krankenbehandlung, der Gesundheitsvorsorge […] wohl aber fordern, dass seine Krankheit „nach allen Regeln ärztlicher Kunst“ behandelt wird. (BVerfGE 57, 70 (99) – universitäre Krankenversorgung.)
§ 1 SGB V. Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesund-heitszustand zu bessern. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
Es gab keine Beratung / Vorschläge / Alternativen seitens der Krankenkasse. Es wurden nicht einmal die konservativen Behandlungsmethoden wie Lagerungstherapie und Osteopathie thematisiert. Aufklärung und Beratung ist eine Leistung der Krankenkassen!
Andere Krankenkassen bewerten die Kopfasymetrie eines Kleinkindes als behandlungswürdig (siehe Kostenübernahmen verschiedener Krankenkassen, Anlage 2). Die Kostenablehnung der AOK Sachsen beruht im Wesentlichen auf der Einschätzung eines Sachbearbeiters. Leider wurden wir nicht einmal vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse von der AOK Sachsen persönlich befragt oder meine Söhne untersucht. Um zu fundierten Entscheidungen zu kommen, sollte man zweifelsohne einen Patienten wenigstens untersuchen!
Die Tatsache, dass Kopforthesen bei anderen Krankenkassen gezahlt wurden (Anlage 2), mit und ohne Gutachten, auch im Nachhinein, auch ohne zuvor zu fragen, aber auch bei offensichtlich geringer gradigen Verformungen des Kopfes, ist was Unverständnis hervorruft bzw. eine Willkür / Ermessensspielraum der Krankenkassen erkennen lässt. Hier ist zu prüfen ob eine Ungleichbehandlung vorliegt.
In folgenden mir bekannten Fällen wurde von verschiedensten Krankenkassen eine Helmorthese bezahlt.
– AOK Sachsen ! (Anlage 2)
– AOK Baden Württemberg, AOK Nord West, AOK Hessen
– AOK Berlin, AOK Rheinland Hamburg, AOK Niedersachsen
– BKK Pfalz, IKK Nordrhein, BKK Gildemeister Seidensticker,
– BKK Audi, BKK Siemens BKK Pricewaterhouse Cooper, DAK, TK
– BKK Linde29.03.2012 -In Österreich, im Tiroler Landtag, wurde sogar einstimmig die Kostenübernahme einer Helmtherapie für alle Krankenkassen beschlossen.
Nach Aussage des craniofaciologischen Zentrums der Charité Berlin wird die Behandlungsform Kopforthese in der Regel durch die AOK Berlin problemlos übernommen, wenn durch das bezeichnete Fachinstitut eine solche Verschreibung erfolgt.
In der Helmsprechstunde am 18.04.2012 in der Klinik für Kinder und Jugendliche in Augsburg, bei Dr. xy, wurden von 5 anwesenden Familien, bei 2 Familien die Kosten von deren Krankenkasse übernommen.
Bei den Sozialversicherungen geht es darum, dass jedem die gleiche Leistung zusteht, unabhängig vom Einkommen, dem sozialen Status, dem Wohnort oder der gewählten Krankenkasse. Das ist in diesen Fällen einfach nicht gegeben. Es werden zu viele willkürliche Unterschiede bei den Krankenkassen gemacht. Soziale Gerechtigkeit schaut anders aus.
Ich als Pflichtversicherter habe zwar freie Krankenkassenwahl, habe aber nicht die Möglichkeit ca. 150 Krankenkassen in 16 verschiedenen Bundesländern, nach deren
Leistungen zu vergleichen. Erst recht nicht den Vergleich ob Krankenkassen die Kosten der Helmorthese freiwillig, nach Widerspruch oder nach einem Sozialgerichtsurteil tragen!Die Zeit des Bearbeitungsvorgangs der AOK Sachsen betrug 154 Tage, etwas mehr als 5 Monate! Andere Krankenkassen gaben ihre Bewilligungsbescheide schon innerhalb einer Woche oder am gleichen Tag ab, nach Antragsstellung. Mir scheint hier wird absichtlich die Bearbeitung aufgeschoben, um das enge Zeitfenster der Behandlung zu übergehen und die Eltern in Zugzwang zu bringen. Andere betroffene Eltern berichten ein ähnliches Vorgehen, ihrer Krankenkassen. Die Ablehnung erhielten wir kurz vor der Anpassung des Helmes, die Bearbeitung zog sich über Monate hin. Bis die endgültige Ablehnung unserer Krankenkasse, der AOK Sachsen, eintraf, war das Zeitfenster (5-11 Monate) schon fast zu Ende. Tim war zum Zeitpunkt der Ablehnung mittlerweile schon 10 Monate alt!
§ 2 Abs (1) SGB V. Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung.
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit als Grund der Verneinung zur Kosten-übernahme ist nicht zu erkennen, da gemäß Attest (Anlage 4) Spätfolgen zu befürchten sind und hieraus hohe Folgekosten resultieren. Ohne eine Kopforthese ist die Wahrscheinlichkeit von Spätfolgen hoch. Die Krankenkasse bezahlt zwar die ambulante Behandlung (z.B. Vorstellung, Körperliche Untersuchung, auch die Zeit des Arztes für Diagnosen und Anamnesen) in der Klinik für Kinder und Jugendliche in Augsburg bei Dr. Lochbihler, aber nicht die Orthese, auf welche sich die Therapie / ambulante Behandlung stützt.
Ein derartiges Vorgehen kann nicht als logisch bezeichnet werden!Privater monetärer Einsatz (Anschaffung der Helmorthese) der Eltern wird der AOK Sachsen Folgekosten, bedingt durch nicht erfolgte Behandlungen, ersparen. Prinzip der Vorsorge statt Nachsorge. Vorsorge ist eine Leistung der Krankenkassen!
Folgeerscheinungen und Folgekosten durch Nichtbehandeln sind schwer absehbar und nicht ausgeschlossen. Dies könnten belegter Weise, Probleme mit den Kiefergelenken sein, bevorzugte Seh- und Hörhaltung des Kopfes. Gleichzeitig können natürlich auch noch psychische Probleme auftreten, vor allem im Kindesalter, der Pubertätszeit und dem jungen Erwachsenenalter. Die Individualentwicklung ist momentan sicher nicht einschätzbar, aber durch die Verwendung der Orthese lenkbar und sicherer. Insbesondere bei Zwillingen ist die Helmtherapie angeraten um langfristige Folgen der Schädeldeformation wie Kieferfehlstellung, Sprachstörungen, HNO Probleme vorzubeugen. Auch hier können ohne Behandlung weitere Folgekosten für die Eltern, für den Kläger und für die Krankenkasse auftreten.
Die klassische Behandlungsmethode (Lagerungstherapie) wurde von uns konsequent durchgeführt und mit Krankengymnastik und Osteopathie ergänzt. (siehe Anlage 9). Seit dem 5. bis 6. Monat lassen sich die Kinder wegen der gewonnen Mobilität gar nicht mehr lagern. Folglich können Lagerungsmaßnahmen dann nicht mehr wirkungsvoll sein.Mit Nichtwissen wird der therapeutische Nutzen einer physischen Verbesserung des Cranium von der AOK Sachsen bei dieser Behandlungsmethode bestritten. Ganz im Gegenteil zeigte sich bereits nach kurzer Anwendung der Kopforthese eine signifikante Verbesserung der Kopfform (Anlage 4+6). Mir ist kein Fall aus der Medizin bekannt, in der ein Kopf in 4 Wochen nur in bestimmte Richtungen wachsen kann. Hier wurde das Wachstum des Kopfes gezielt durch die Kopforthese gesteuert. Andere Eltern berichtigen ähnliche Erfolge, innerhalb kurzer Zeit. Es gibt verschiedene Studien (z.B. Uniklinik Giesen, Uniklinik Köln) die eine Wirksamkeit der Helmtherapie belegen (Anlage 10).
In dem Schreiben der AOK Sachsen wird erwähnt, dass die Kopforthesenbehandlung eine neue Behandlungsmethode sei.
Die Helme sind seit 1979 auf dem Markt. Das sind mittlerweile 33 Jahre. Dass der Bundesausschuss 33 Jahre lang versäumt hat, die mittlerweile aufgrund ihres Heilerfolges weit verbreitete Kopforthesentherapie anzuerkennen, kann unserem Kind nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere dann nicht, wenn die alternativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden und nicht mehr wirken.
Die Funktion der Orthese ist in vielfacher Hinsicht durch weltweite Anwendung in entsprechender Versorgungshäufigkeit nachweisbar. Wäre diese Funktion nicht gegeben, würde dieses Hilfsmittel schon längst vom Markt verschwunden sein. Durch reichlich nachvollziehbare Presse-, Rundfunk-, und Meinungsäußerungen (Anlage 7) ist die Versorgungshäufigkeit belegt. Niemand beurteilt die Funktion von Hilfsmitteln kritischer als der Endverbraucher, nämlich der Patient. Durch zahlreiche Publikationen (Anlage 7+8) wird die positive Wirkungsweise bestätigt und auch viele Ärzte und Therapeuten pflichten diesen Aussagen bei.
Nach Auffassung des Sozialgerichts Dresden (Anlage 3) handelt es sich nicht um eine neue Behandlungsmethode iS von §135 SGB V, sondern vielmehr um ein Hilfsmittel iS von §33 SGB V, welches in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung von Kopfasymmetrien vorgesehen ist. Eine Kopforthese gehört zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Schreiben der AOK Sachsen wird angegeben, dass nur noch 3,3% der Kinder, ohne Therapie im Alter von 2 Jahren, eine Schädeldeformität aufweisen. Nach dem Motto „verwächst sich schon irgendwie“.
Die aktuelle Geburtenrate liegt bei ca. 678.000. 3,3 % entsprechen immerhin noch 22374 Kindern mit Schädeldeformationen. Ein Nichthandeln kann man von uns nicht verlangen. Wir wünschen nicht, dass unser Kind eins von diesen 3,3 % ist. Abgesehen davon, bezieht sich diese Statistik auf alle Geburten. In unserem Fall, einer Zwillingsgeburt und einer Frühgeburt, sind diese Zahlen nicht aussagekräftig und auch nicht anwendbar, da genau diese Gruppen einen hohen Prozentsatz der Betroffenen ausmachen und oft Schädeldeformationen ausgesetzt sind.
Wir gehen davon aus, dass unsere Kinder einen Anspruch auf eine bekannte, bewährte und von Fachleuten empfohlene und verschriebene Helmtherapie haben.
Mit freundlichen Grüßen
August 4, 2012 um 8:33 pm #4906TomatensuppeTeilnehmernach oben schieb
August 18, 2012 um 8:07 am #4950sandra76TeilnehmerSuper Vorlagen! Danke.
August 31, 2012 um 4:48 pm #5032Ronja’sMamaTeilnehmerSchubs nach oben!
Unsere ersten Briefe an die wichtigsten Ministerien und "Ämter" sind raus. Weitere folgen dieses Wochenende an diverse Redaktionen.
Wir lassen uns nicht kleinmachen. Die BKK Pfalz hustet uns was und am Montag tagt der Widerspruchsausschuss. Wir rechnen mit einer endgültigen Ablehnung. Dann müssen wir klagen.
Haben aber die regionale Presse eingeschaltet, die sind seeeeeeehr interessiert.
Macht mit und lasst Euch nicht für dumm verkaufen.
LG,
Ronja’s Mama
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