Hallo !
Leider wird die Helmtherapie von TGKK im Rahmen der Krankenbehandlung nur als notwendiger Heilbehelf im Sinne des ASVG gewertet. Somit wird nicht die ganze Summe bezahlt sondern nur E 402,-.
An Stelle einer aufwendigen teuren, unnützigen und vorallem eine Operation mit erheblichen Operationsrisiko , die Kosten für eine günstigere Helmtherapie nicht zu übernehmen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Mann sollte sich überlegen , ob sich nicht die Betroffenen Eltern ,die bei der TGKK versichert sind, hier die Medien zu kontaktieren !
Was ist Eure Meinung ???