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Barmer/GEK

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  • #652
    gadrobi
    Teilnehmer

    Hallo,
    wie ich schon bei vielen lesen konnte, wurden die meisten Anfragen auf Kostenübernahme abgelehnt und dann nach langem kämpfen bewilligt oder wenigstens zum Teil.
    Damit habe ich bei meiner Tochter auch gerechnet, wurde aber enttäuscht.
    Ich habe jetzt die 2te Ablehnung mit einem Gegengutachten des MDK erhalten.
    Ich soll jetzt nochmal widersprechen, damit der Fall von einer Schiedsstelle bearbeitet wird. Ich finde das eine Frechheit der KK bei einem zu gewähren und bei dem anderen nicht, somal es wohl auch keine wirklich Richtlinie zu geben scheint, die die Asymmetrie regelt.
    Unsere Tochter hatte eine Asymmetrie von 2,7 cm und wird nicht bewilligt.javascript:editor.insertSmilie(‚:bang:‘)
    Ich werde wohl jetzt über einen Anwahl klagen müssen.

    P.S. Was wäre die günstigst Variante gewesen? Gleich zu Zahlen oder die späteren Folgekosten?

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