Hallo,
haben heute eine schriftliche Ablehnung der BKK Linde bekommen.
Begründung: Da die Behandlung mit nichtsynostotischen Schädelasymmetrien durch Kopforthesen nicht zur vertragsärztlichen Versorgung duch den gemeinsamen Bundesausschuß zugelassen ist, empfiehlt der MDK der BKK die Kosten nicht zu übernehmen.
Darüber hinaus ist, laut MDK, die Ursache der Kopfdeformität nicht ausreichend abgeklärt. Es steht somit nicht eindeutig fest, dass es sich um ein rein lagerungsbedingten nichtsynostoischen Plagiocephalus handelt.
Gerade der zweite Teil der Begründung ist für mich unverständlich. Unser Kinderarzt hat uns in die Uniklinik nach Gießen überwiesen. Dort wurde uns zum Helm geraten. Krankengymnastik, Lagerungsversuche und Osteopathie haben im Vorfeld keine Verbesserung gebracht.
Kann uns jemand einen positiven Bescheid der BKK Linde zukommen lassen? Bitte per Mail an ina.kunkel@gmx.net
Wer hat Erfahrung mit ähnlichen Begründungen bei der 1. Ablehnung? Wer hat einen Tip für den Widerruf an die BKK?