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AOK Sachsen bezahlt uns 2 Helme

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Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • #1118
    Tomatensuppe
    Teilnehmer

    Hallo liebe betroffene Eltern,

    die AOK Sachsen hat uns für unsere Zwillinge 2 Helme bezahlt.
    Wir haben am 10.11.2011 die Helme schriftlich bei der Krankenkasse beantragt. Nach Einschalten von Behörden und Medien hat die Krankenkasse nach 7 Monaten bezahlt. Mit Sozialgericht kann das
    ganze nochmal 3-4 Monate länger dauern. Deshalb Helm bei der Krankenkasse beantragen, Ablehnung abwarten und dann gleich bestellen. Und dann fleißig nerven und klagen.

    Wie habe ich es gemacht? Siehe hier…
    http://www.cranioform.de/forenanzeige/beitraege/helmtherapie_forum/die_neue_lust_am_widerspruch_bitte_mitmachen.html
    Was hat es gebracht? Siehe unten.

    Hier die Kostenübernahme, Zeitungsartikel von uns, Statement des AOK Bundesverband
    http://www.file-upload.net/download-4431726/Kosten-bernahme–AOK-Zeitung-Bundesausschuss.rar.html

    Achtung wichtig hier lesen!!
    Feedback auf meine 25 Briefe.

    AOK Bundesverband GbR, Postfach 11 02 46, 10832 Berlin
    Wir haben Ihre Beschwerde erhalten und bedanken uns für diesen wichtigen Hinweis, der uns als AOK Bundesverband hilft, gemeinsam mit den AOKs die Angebote und Behandlungsprogramme für die AOK Versicherten zu optimieren.

    Wir haben den Vorgang anhand Ihres Schreibens mit der AOK Plus besprochen, die Ihren Antrag nochmals prüfen wird, um eine Lösung im Sinne Ihrer Kinder zu finden.

    Ihre Beschwerde wird von der AOK PLUS als Vorstandsbeschwerde behandelt.

    Wir haben Ihren Vorgang auch an unsere Kollegen weitergeleitet, die den AOK-Bundesverband im Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vertreten, um hier eine eindeutige Regelung für die Zukunft zu finden.

    Brief 2 Bundesverband Auszug:
    …ist eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erst nach Anerkennung des therapeutischen Nutzens sowie der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss möglich.

    Der Bundesausschuss hat nicht selbst über den Nutzen der Methode zu urteilen.

    Wirksamkeitsbehauptungen durch irgendjemand reicht nicht aus.

    Weder der Bundesausschuss noch seine Rechtsvorgänger haben sich bisher mit der Kopforthesen-Behandlung befasst.

    Es liegt auch kein Antrag zur Überprüfung vor…

    Anträge zur Überprüfung können ausschließlich von:
    1. Kassenärztliche Bundesvereinigung
    Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
    2. Kassenärztliche Vereinigung
    http://www.kbv.de/wir_ueber_uns/4130.html Adresse für jedes Bundesland
    3. Spitzenverband Bund der Krankenkassen
    Mittelstraße 51, 10117 Berlin
    4. Sowie ein Unparteiischer nach § 91 ABs. 2 Satz 1 SGB V. ???

    Organisationen zur Wahrnehmung von Interessen §2 Abs. 1 Nr. 1-4
    1. Deutscher Behindertenrat
    (c/o Sozialverband Deutschland (SoVD, Stralsauer Str. 63 in 10179 Berlin
    2. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen
    Walterstraße 16a in 80337 München
    3. die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppe e.V.
    c/p Nakos, Wilmersdorfer Str. 39 in 10627 Berlin
    4. die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
    Marktgrafenstraße 66 in 10969 Berlin

    Die von Ihnen genannten Kopforthese könnte als Hilfsmittel eingeschätzt werden.

    Das Hilfsmittelverzeichnis stellt keinen abschließenden Katalog der von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmenden Hilfsmittel dar, sondern besitzt nur einen informatorischen Charakter (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; Nr. 28. Das Fehlen eines Hilfsmittels in dem Verzeichnis bedeutet deshalb nicht, dass das Hilfsmittel außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen steht.

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz:
    Wir haben die AOK Plus um Stellungsnahme gebeten. Und melden uns bei Ihnen.

    Bundesministerium für Familie, Bonn
    Für Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn zuständig.

    Bild Zeitung:
    Hat bei AOK angefragt, will einen Artikel schreiben
    Hat uns schon fotografiert, Artikel soll die Tage in der Bildzeitung erscheinen.

    Dresdener Morgen Post:
    Hat bei AOK angefragt, hat Artikel geschrieben

    Stern TV:
    Absage, Begründung zu viele Leserbriefe um diese in zwei Stunden Sendezeit unterzubekommen.

    ZDF Wiso:
    Keinen Beitrag, die nächsten Sendungen sind alle geplant
    Nehmen die Informationen zu den Unterlagen, gibt evtl. später einen Termin

    #4758
    jennip
    Teilnehmer

    Hallo, herzlichen Glückwunsch zur Kostenübernahme

    wäre es möglich mir den Kostenübernahmebeschied zu schicken damit ich etwas vorleben kann bei der AOK sachsen.

    lg Jenni

    JenniPweb[dot]de

    #4791
    Mami2011
    Teilnehmer

    Hallo, toll, dass ihr gegen die Krankenkasse gewonnen habt und sie euch die Helme bezahlen.
    Es wäre super wenn ich den Bewilligungsbescheid per Mail bekommen könnte.
    Sind gerade im Widerspruch mit unserer KK.

    Vielen Dank schon mal

    Meine E-Mail Adresse:
    orange66[et]gmx.net

    #4903
    Janine_1985
    Teilnehmer

    Die IKK Sachsen hat bei uns 2x abgelehnt. Würden Sie uns Ihren Bewilligungsbescheid bitte zukommen lassen? Wir wollen jetzt auch an die Presse gehen.
    janine.pickertgooglemail[dot]com

    Vielen, vielen Dank!

    P.S. Ihr Downloadpaket kann ich leider nicht herunterladen.

    #4912
    janemann
    Teilnehmer

    Hallo, haben gerade auch eine Ablehnung bekommen.
    Wäre über eine Zusendung Eurer Zusage sehr dankbar.

    janalsfassergooglemail[dot]com

    Vielen Dank

    Gruß Jan

    #5109
    Sven17182
    Teilnehmer

    Hallo;

    können sie mir bitte die Unterlagen sowie den positiven Kostenübernehmebescheid auf meine E-Mail schicken.
    Meine E-Mail ist ebaymail81web[dot]de
    Vielen dank im vorraus.

    Mfg.
    Sven

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