Hallo zusammen
Wie schon in dem Beitrag „Suche Einsprüche und Bewilligungen“ beschrieben, haben auch wir erst Tel. jetzt auch schriftlich die Absage bekommen: „Medizinische Voraussetzung für die Leistung nicht erfüllt“.
Nach dem ganzen bla bla (Dokumentation Krankheitsverlauf, fotographische Verlaufsdokumentation, nicht durch Studien Belegt……) kommt in der Stellungnahme des MDK ein Abschnitt der mich als normal sehr ruhig geltenden Menschen in absolute Rasche bringt. Ich will Euch die Aussagge des MDK mal zitieren:
“ Entsprechend diesen Vorgaben ist festzustellen:
1. Eine akute lebensbedrohliche Situation im Sinne, dass ohne Anwendung der beantragten Methode in wenigen Wochen vorraussichtlich
– eine weitere Verschlimmerung mit Todesfolge eintritt (oder der Tod wahrscheinlich ist)
oder
– eine schwere, irreversible Behinderung (z.B. Erblindung) oder
– Pflegebedürftigkeit eintritt.
ist nicht erkennbar
2. Auf die im amb. vertragsärztl. bekannten und die üblichen klin. Untersuchungsmethoden ist zu verweisen.“
Ich bin echt schockiert so etwas bei einem nun 7 Monate alten Kind in die Stellungnahme zu schreiben und empfinde dies als bodenlose Frechheit.
Was meint Ihr sollte man sich sowas gefallen lassen ??
Was schreibt man denn da in den Widerspruch ??
Grüße
Marc