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Kostenübernahme ab wieviel cm in der Regel

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  • #669
    Co-Kli
    Teilnehmer

    Hallo,

    haben seit heute für unseren Schatz (6 Moante alt) auch den Helm und hoffen nun auf Kostenübernahme meiner KK (BKK Essanelle). Die Asymmetrie beträgt bei unsrer Tochter 2,5cm.
    Habt ihr Erfahrung, ab welcher Abweichung die meisten Kassen die Kosten erstatten?

    Danke und Grüße
    Co-Kli

    #3452
    ENIBAS
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe diese Woche mit einem Sanitätshaus telefoniert. Mir wurde mitgeteilt, dass es aktuelle Rechtsprechungen gibt, nach welcher die Krankenkassen bereits bei einem Wert ab 1,2 "verpflichtet" sind, die Kosten zu tragen. Hab die Rechtsprechungen leider in Eigenrecherche (noch) nicht gefunden.

    Ist aber trotzdem von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und immer eine Einzelfallentscheidung…

    #3454
    Girasol
    Teilnehmer

    tut mir leid dich da enttäuschen zu müssen,aber es ist nach wie vor keine pflicht dass die kassen die kosten übernehmen. wenn das so wäre, dann würden wir ja das geld auch bekommen und viele andere hier auch.

    unsere kasse hat der wdr-reporterin bei uns gesagt,dass sie selbst sich einen wert von 2cm gesetzt haben.aber auch das passte nciht immer, denn es gitb auch fälle mit mehr als 2cm wo die tk abgelehnt hat.
    ich denke aber bei so einem großen wert habt ihr große chancen, dass ihr das geld bekommt.
    bei 1,4 hingegen kommt es sehr auf die kulanz der kasse an

    #3457
    ENIBAS
    Teilnehmer

    Ja ich sag ja, es gibt aktuelle Rechtsprechungen. Von einer "Pflicht" kann man nicht sprechen. Aber es erhöht im Klageverfahren natürlich die Chancen, wenn bereits ähnlich Fälle von höheren Instanzen entschieden wurden.

    Sollte nicht so rüber kommen, als ob ich mir das ganze Prozedere einfach vorstelle.

    Wie gesagt, der Wert von 1,2 cm wurde mit nur telefonisch vorab mitgeteilt…

    #3460
    Girasol
    Teilnehmer

    es gibt immer fälle wo es übernommen wurde, ich denke mit jedem wert gibt es mittlerweile positive fälle, die vom gericht entschieden wurden.wir stehen nun vor der klage und das wäre mir neu, wenn es so wäre, denn dann würde es ja reichen eine kostenzusage mit gleichen werten als "druckmittel" ein zu setzen.
    aber die kassen reden ja immer von einzelfallgutachten und dahinter verstecken sie sich und somit kann keiner sagen da wurde bezahlt udn da nicht.

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