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Kostenübernahme Barmer/GEK

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  • #960
    gadrobi
    Teilnehmer

    Hallo,

    leider wurde die Kostenübernahme (selbst mit Rechtsanwalt) durch den Wiederspruchausschuss der Barmer/GEK abgelehnt, mit der Begründung: §13 Abs. 2 SGB V.
    Bedeutet so viel wie: Ablehnung wegen eines Verfahrensfehlers.

    Also Achtung für alle neuen!!!
    Wenn neuer Kind mit Deformität behandelt wird und Ihr eine Kostenübernahme möchtet, dringlichst erst die Bearbeitung der Krankenkasse abwarten oder Ihr bezahlt es aus eigener Tasche. Wenn es ums Geld geht, zählen die gesprochenen Argumente vom Arzt „Es ist keine Zeit zu verlieren“ nicht.

    „Außer, der behandelnde Arzt kann die Dringkichkeit Nachweisen“ => Im Fall meiner Tochter war leider die Kooperation mit Cranioform nicht berauschen.

    Ich bleibe zwar auf den Kosten sitzen, aber die Helmtherapie war bei meiner Tochter erfolgreich.

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