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BianCarlos

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  • als Antwort auf: Tipp…bei Ablehnung der Krankenkassen! #7616
    BianCarlos
    Teilnehmer
    "Kluger.R" schrieb:

    Hallo liebe Eltern,

    Kurz zu mir:

    30 Jahre jung und selber 2x Papa, davon einmal Kopfohrthese betroffen bei unseren kleinen Fynn (8 Monate).

    Ich möchte Euch nur einen kleinen Tipp geben wie es bei einer Ablehnung der Krankenkasse funktionieren kann, so wie bei uns.

    Was aber keine Garantie für eine Kostenübernahme bedeutet. Ich möchte nur schildern, wie Wir es gemacht haben, und zwar mit Erfolg!

    Fynn hatte mit der Ablehnung schon 30x Sitzungen bei einer Kinderkrankengymnastin hinter sich, sowie 3x beim behandelnden Orthopäden. Dort wurde er erstmals im Rückenbereich eingerenkt und bei zweitem mal am Halswirbel(Kein Kiss Syndrom). Worauf hin dann auch Wechsel-Lagerungen statt gefunden haben, was vorher ja nicht ging wegen der einseitigen Blockade!

    Zitat aus der Ablehnung:

    Unsere beratenden Ärzte informierten uns, dass Schädeldeformitäten bei jungen Säuglingen häufiger durch die Folge einer bevorzugten einseitigen Lagerung auftreten. Aufgrund von visuellen, akustischen und Lichtreizen nehmen Säuglinge immer wieder spontan die gleiche Haltung ein. Bei dieser Art der Deformität handelt es sich um eine rein kosmetische Veränderung ohne funktionelle Beeinträchtigung.

    Lagebedingte Deformitäten können durch intensive kranken-gymnastische Übungsbehandlungen behandelt werden. Gleichzeitig werden durch diese Übungen die Hals-,Nacken- und Schultermuskulatur gekräftigt und der Hinterkopf entlastet.

    Jetzt muss man sagen: Sind die doof oder was?!

    Der Arztbericht von Frau Dr. Willenborg ist 2 Seitig wo alles Aufgeführt ist: Diagnose, Anamnese, Befund, Procedre. Und zwar so, dass selbst wir das verstanden haben!

    Und nun….???

    Widerspruch einlegen und ggf. all Berichte von den behandelnden Ärzten nochmals mit Beifügen! Egal was…Kinderarzt, Orthopäde und Krankengymnast/in wo klar definiert ist, dass Ihr in Therapie bzw. Behandlung seit und diese zu keinem weiteren Ergebnis führen. Diese berichte könnten evtl. extra Kosten, egal es geht um das Kind!

    Jetzt geht es weiter:

    Die BBK Pfalz leicht "angepisst" wollten nochmals Berichte von der Physiotherapeutin, obwohl dieser bei behandelndem Orthopäde vorlag! Welcher uns ja ans Annastift verwies!
    Egal, bekamen Sie also alles per Mail, Fax und Brief, nochmals!!! Inkl. eines kleinen Flyer vom Annastift.

    Hatten ja auch nur 14 Tage Zeit bekommen 😉 sich zu kümmern! Ich hätte es voll auf eine Klage beim Sozialgericht ankommen lassen und Wäre da ohne Anwalt einmarschiert, sind ja im Recht gewesen!

    1 Woche später "Ihr Hilfsmittelantrag ist in Bearbeitung" 😁

    Jetzt fast 4 Wochen später…gemeinsamer Einsatz zahlt sich aus! Vielen Dank, dass Sie uns weitere Informationen geschickt haben. So konnten sich unsere beratenden Ärzte 😉 ein umfassendes Bild von Fynns Versorgungssituation machen.
    Dadurch hat Ihre BKK Pfalz einen Weg gefunden, die Kopfohrthese für Fynn in Höhe von 1819€ zu üpbernehmen.

    Ja ne is klar! Das alles hätte auch schon ohne Bürokratisches BLA BLA, 4 Wochen eher passieren können! Und zum nächsten Quartal können die uns mal!!!

    Also liebe Eltern, nicht unterbuttern lassen…erst den Widerspruch und etwas druck. Sowie genug Papier und eine Frist, dann wird alles "Gut". Hilft das nicht, genug Aussage kräftiges Papier und Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen (Wichtig, beim Soz.Gericht Sitz der Krankenkasse!)
    Aber das wird sich in der Regel keine Kasse antun….

    Ich hoffe ich konnte ein bisschen Mut machen und Meine/Unsere Erfahrung dies bzgl. teilen.

    Hallo 😁

    Ich bitte auch um die Zusendung der Unterlagen an elvis-bianca(at)gmx[dot]de

    Bin schon völlig verzweifelt und kann es nicht fassen wie sich die Krankenkasse quer stellt

    Vielen lieben Dank

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