Verfasste Forenbeiträge
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Philsdad
TeilnehmerSolltet Ihr die Kostenübernahme bereits erhalten haben hat sich der Post erledigt…aber aus eigener leidvoller Erfahrung muss ich empfehlen zu warten um nicht wie ich grade ziemlich geknickt vom Anwalt zurückzukommen…wir ziehen grade vor´s Sozialgericht. Die Anwältin fand auf die schnelle nur abgelehnte Klagen…ebenso wie ich im Netz. "SG Aachen, Urt. v. 18.11.2010 – S 2 KR 151/10 – RID 11-01-117
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de
SGB V §§ 2 I, 12 I, 13 III, 27 I, 135 I
Zwar steht für die Korrektur der Schädelform aufgrund der Entwicklung der Knochenstruktur des
Kindes nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Dieser zeitliche Spielraum ist jedoch nicht so knapp
bemessen, dass eine vorherige Antragstellung und ein Zuwarten auf eine Reaktion der Krankenkasse
nicht zumutbar sind.
Die Krankenkassen sind nicht bereits dann leistungspflichtig, wenn eine bestimmte Therapie – im
vorliegenden Fall die Helmtherapie – nach eigener Einschätzung der Versicherten oder der
behandelnden Ärzte positiv verlaufen ist oder einzelne Ärzte die Therapie befürwortet haben.
Vielmehr muss die betreffende Therapie rechtlich von der Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung umfasst sein.
Bei der Behandlung der Plagiocephalie (Schädelasymetrie) mittels Kopforthesen handelt es sich
um eine neue, mangels entsprechendem Antrag vom Gemeinsamen Bundesausschuss bislang nicht
überprüfte Behandlungsmethode, bei der durch Einsatz eines speziell und individuell angefertigten
Helms das Wachstum des Kopfes bei einem Kleinkind günstig beeinflusst werden soll. Ein
medizinischer Vorteil der Helmtherapie gegenüber klassischen Behandlungsmethoden, wie
entsprechender Lagerung oder Krankengymnastik, ist nicht gegeben.
Das SG wies die Klage ab."Abwarten auf die Gnade und Zahlungsmoral der Kassen ist also angesagt.
EDIT sagt: aber ich würde meine Entscheidung wiederholen…denn die Therapie war ein Super Erfolg und das ist mir im schlimmsten Fall die €uros wert.